… einfach anders

Sparkassen-Firmenlauf – einfach anders

05. bis 13. September 2020

Unter dem Motto “Sparkassen-Firmenlauf …einfach anders” wird der Firmenlauf in diesem Jahr anders, flexibel und kostenlos stattfinden. Dabei stehen die Gesundheit und der Teamgeist auch wie in den letzten Jahren an erster Stelle. Unser neues Konzept ermöglicht es, trotz Corona- Einschränkungen, unseren beliebten Sparkassen-Firmenlauf durchzuführen.

Gemeinsam mit dem Laufladen Endspurt und der innovativen 7CRun-Sportserie ist ein Laufevent der Extraklasse entstanden, bei dem die Gewinnerfirmen 50.000 Euro an regionale Sportvereine verteilen können. Das Geld wird als Spende von der Sparkasse breitgestellt. Regionale Sportvereine können sich unter www.sparkassenspende.de/sportfoerderung bewerben.

Ganz groß im Team

Mit dem neuen Wertungssystem gehen alle Teams in vier Unternehmensgrößen mit gleichen Chancen an den Start. Teilnehmen dürfen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der heimischen Firmen, sowie deren Angehörige und alle, die sich mit dem Unternehmen verbunden fühlen.

Motivation Pur

Um passend und sportlich gekleidet zu sein gibt es ab sofort auch hochwertige Laufshirts, die sogar mit eurem Firmenlogo versehen werden können und eine ganz besondere Medaille unter: www.7crunfashion.com.

Beim Sparkassen-Firmenlauf geht es primär um die Förderung des Teamgeistes und der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen. Das Erzielen von persönlichen Bestleistungen steht nicht im Vordergrund. Team- und Fairplay begleiten diesen sportlichen Wettbewerb.

Wie wird angemeldet?

  • Die Anmeldung ist ab dem 20. August geöffnet.
  • Dieses Jahr melden sich alle Teilnehmer selber an, um ihre Ergebnisse eigenständig  hochzuladen. Zugelassen sind alle Firmen mit Sitz in den Kreisen Lippe und Paderborn und der Stadt Marsberg.
  • Ein Teilnehmer sollte Mitarbeiter der angemeldeten Firma sein. Es dürfen auch der Firma nahstehende Sportler teilnehmen.
  • Jedes Firmenteam hat einen Teamleader, der das gesamte TEAM verwaltet. Dieser kann in seinem Profil den Haken als Teamleader setzen. Es ist nur 1 Teamleader pro Team möglich. Das team setzt sich automatisch durch die Anmeldung der Teilnhmer zusammen. Der Teamleader kann in der Teamverwaltung Mitglieder seines Teams entfernen. (Achtung: Diese sind dann automatisch von dem Lauf abgemeldet und müssen sich neu anmelden, falls sie für ein aderes team starten wollen)
  • Anmeldungen sind bis zum 11. September um 23:59 Uhr möglich.

Rahmenbedingungen

  • Jeder Teilnehmer bewegt sich auf selbst gewählten Strecken.
  • Die einzelne Strecke muss mindestens 5 km betragen.
  • Die Strecke kann gelaufen oder gewalkt werden.
  • Die Aktivität kann allein oder im Team bewältigt werden. Es ist wichtig, die jeweils aktuelle Corona-Schutzverordnung zu beachten und die Regeln einzuhalten.

Firmenwertung

Alle Firmen werden in 4 Größenklassen eingeteilt. Die Größenklassen orientieren sich an der tatsächlichen Anzahl der Mitarbeiter in der Firma (bitte vom Teamleader bei der Anmeldung angeben) und nicht an der Anzahl Teilnhmer

  • 4 bis 20 Mitarbeiter
  • 21 bis 50 Mitarbeiter
  • 51- 200 Mitarbeiter
  • mehr als 200 Mitarbeiter

Sind mehr Teilnehmer für die Firma aktiv als ursprünglich vom Unternehmen gemeldet wurden, so wird das Unternehmen in die nächsthöhrer Größenklasse verschoben.

Laufergebnisse/Aktivitäten

  • Ab dem 5. September (0:01 Uhr) können die Teilnehmer mit den Aktivitäten beginnen.
  • Jeder Teilnehmer dokumentiert seine Aktivität mit Hilfe einer Laufapp oder eine Laufuhr.
  • Das Ergebnis der Aktivität (Datum, Strecke, Zeit) hinterlegt der Teilnehmer in seinem Profil und dokumentiert es durch einen Screenshot der Laufapp oder ein Foto der Laufuhr.
  • Die letzte Aktivität muss am 13. September um 23:59 Uhr beendet sein.
  • Aktivitäten können bis zum 14. Septmeber um 12:00 Uhr eingetragen werden.
  • Jeder Teilnehmer kann 1x pro Tag aktiv werden uns sein Ergebnis hochladen.

Wertungen

  • Alle Einzelergebnisse werden der Firma zugeordnet.
  • Jede Aktivität aller Teilnehmer einer Firma werden zu den Gesamtaktivtiäten der Firma addiert. So entsteht ein Ranking aller Firmen.
  • Die absolvierte Strecke und die jeweilige Zeit einer Aktivität wird in Punkte umgerechnet. Dabei wird die Strecke zu 80% und die Zeit zu 20% gewertet. Auch hier fließen alle Einzelergebnisse in einem Gesamtfirmenergebnis zusammen, sodass ein zweites Ranking aller Firmen entsteht.
  • In einer Sonderwertung erhalten jeweils 4 Herren und 4 Damen einen Sonderpreis.
    Dazu werden die Punktewerte aus den Laufergebnissen des Teilnehmers addiert. Dabei werden die 4 bestplatzierten Herren, bzw Damen einer Firma zusammen gewertet und mit den 4er Teams anderer Firmen verglichen.

Gewinne/Preise

  • Die bestplatzierten Firmen entscheiden, welcher gemeinnützige Sportverein aus der Region eine Geldspende der Sparkasse Paderborn-Detmold erhalten soll.
  • Eine Übersicht der Spendenhöhen, die sich nach der Platzierung der Firma richtet ist hier einzusehen: Gewinnverteilung
  • Bei einem Gleichstand (zum Beispiel bei der Anzahl der Aktivitäten) entscheidet das Los.
  • Die Sportvereine können sich (bis zum 13. September) über www.sparkassenspende.de/sportfoerderung bewerben.
  • Es dürfen ausschließlich Vereine ausgewählt werden, die sich beworben haben.

 

Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

  • bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
  • bei unlauterem Handeln
  • bei Manipulationen, die auf eine Verbesserung der Gewinnchance oder vergleichbare Vorteile abzielen

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für die Verfügbarkeit der Internetseite. Der Veranstalter kann ferner nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle der Datenbank haftbar gemacht werden.Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Gerichtsstand ist Detmold

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.